Krankenkassenleistungen

Was vergütet die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bestimmte Kosten zu übernehmen. Jeder Versicherte hat Anspruch auf die Versorgung mit bestimmten Sachleistungen wie Arztbesuche, Kassenrezepte, Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel (z. B. Rollstühle) oder Reha-Maßnahmen. In der Regel muss der Versicherte für einen bestimmten Anteil an den Sachleistungen selbst aufkommen (Eigenanteil).

Ähnliches FotoJe nach Anforderung der bestehenden Krankheit lohnt es sich, genaue Informationen über die Versicherungsleistungen einzuholen: So haben beispielsweise Behinderte mit einem Elektro-Rollstuhl Anspruch auf einen Zuschuss zu den Stromkosten.

Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten der Maßnahmen, die als medizinisch „notwendig” erachtet werden. Die freiwilligen Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich voneinander, so zum Beispiel die Übernahme der Kosten von Zusatzleistungen wie Homöopathie und Akupunktur. Bezahlt die Krankenkasse eine entsprechende Sonderleistung, dann muss in der Regel ein Eigenanteil von 15 % geleistet werden.

Im Hinblick auf die Heilmittel und Reha-Maßnahmen gibt es jedoch klare Richtlinien, die bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend übereinstimmen.
Der Leistungsumfang der privaten Krankenkassen ist im Allgemeinen höher. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen können für verschiedene Bereiche private Zusatzversicherungen abschließen.

 

Der Krankenhausaufenthalt

Für alle Mitglieder einer Krankenkasse, auch für anspruchsberechtigte Familienangehörige, gilt: Die Kosten für eine stationäre Pflege übernehmen die Krankenkassen. Allerdings wird für die ersten zwei Wochen ein Eigenanteil fällig.

Der Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt beträgt für versicherte Erwachsene, täglich 10 € für die Dauer von 28 Tagen pro Kalenderjahr. Dieser Satz gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich.


Das Krankengeld

Wer durch eine Krankheit arbeitsunfähig wird, bekommt das Gehalt im Allgemeinen sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Diese Leistung nennt sich Krankengeld und beträgt 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Grundsätzlich gibt es bei der Gewährung von Krankengeld keine zeitliche Begrenzung. Ist jedoch eine einzige Erkrankung der Grund für die Arbeitsunfähigkeit, wird das Krankengeld maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezahlt.

Um den Lebensunterhalt für die Zeit danach zu sichern, muss nach Ablauf des Krankengeldanspruches ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden. Nach den maximal 78 Wochen Krankengeldanspruch können Patienten Rente beantragen.


Häusliche Krankenpflege

Die so genannte „Häusliche Krankenpflege” stellt eine Alternative zum Krankenhausaufenthalt dar. Die Häusliche Krankenpflege setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundpflege: allgemeine pflegerische Maßnahmen, wie z. B. das Wäschewaschen
  • Behandlungspflege: medizinische Hilfeleistungen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfestellungen bei der Ernährung, im Haushalt und kleineren Erledigungen; diese Leistung wird für die Dauer von vier Wochen gewährt, kann jedoch verlängert werden

Ist der Patient ständig pflegebedürftig, tritt die Pflegeversicherung in Kraft.


Haushaltshilfe

Patienten, die einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt antreten, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen:

  • Im Haushalt lebt ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist und Hilfe braucht
  • Im Haushalt lebt keine weitere Person, die den Haushalt weiterführen könnte

Ob eine Haushaltshilfe auch unter anderen Voraussetzungen gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Zu den Leistungen der Haushaltshilfe gehören unter anderem Einkaufen, Kochen und Haushaltsführung sowie die Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes oder der Kinder.

(Quelle: MSlife)

 

Ein Kommentar

  • Hallo,

    Als Beamter bin ich zum Teil privat versichert und was mir seinerzeit als umfassenden Krakenkostenschutz verkauft wurde, entpuppt sich immer wieder als Versogungslücken behaftet. In der PKV ist es nicht so rosig, wie es scheint. So wird bei einer Reha nur ein Tagessatz von 15 € zzgl. 15 € Krankenhaustagegeld übernommen. Und das nur für 28 Tage. So bin ich, abzüglich der städt.Beihilfeleistungen bei meiner 1. REHA auf über 2.000 € Kosten sitzen geblieben. Gute MS Kliniken sind nicht billig! Ich wusste das vorher und die Reha hat viel gebracht, aber so dolle ist es als Privatpatient auch nich. Ich hab das eine oder andere Mal gestaunt, was die gesetzlich Versicherten in der Klinik bezahlt bekamen. Um Welten mehr!
    Und wechseln, in meinem gesundheitlichen Zustand, ist wohl nicht mehr.

    Gruss Axel

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