Arbeitsunfähig mit MS

Arbeitsunfähig mit MS: Wenn es doch nicht mehr geht

MS muss nicht zwangsläufig Arbeitsunfähigkeit und Berentung bedeuten. Sollte es doch dazu kommen, ist es gut, über alle Abläufe informiert zu sein.

Viele MS-Patienten, vielleicht auch Du, können ihren Beruf ohne größere Beeinträchtigungen ausüben. Doch leider trifft dies nicht auf alle Menschen mit Multiple Sklerose zu. Wer sich aufgrund seiner Erkrankung arbeitsunfähig meldet, sollte einige Dinge beachten, um alle Leistungen zu erhalten: In den ersten sechs Wochen einer Krankmeldung zahlt der Arbeitgeber Dir Dein Gehalt weiter. Danach springt – bei gesetzlich Versicherten – die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Dir Krankengeld. Ein einfacher Vorgang denkst Du? Doch hier gilt es einiges zu beachten.

Krankengeld steht Dir zu, wenn Du Bildergebnis für krankengeldberufstätig und über die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert bist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Deines Bruttolohns. Solltest Du arbeitslos sein, kannst Du ebenfalls Krankengeld bekommen. In diesem Fall entspricht die Höhe des Krankengeldes der Deines Arbeitslosengeldes. Sobald Du dieses erhältst, ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld – und zwar solange Du krankgeschrieben bist. Weiterhin gilt:

  • Du erhältst nur Krankengeld, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass Du arbeitsunfähig bist.
  • Dein Anspruch auf Krankengeld endet mit dem letzten Tag der Krankschreibung.
  • Für ein und dieselbe Krankheit, zum Beispiel MS, bekommst Du maximal 78 Wochen Krankengeld und das in einem Zeitraum von drei Jahren. Danach entsteht ein neuer Anspruch, allerdings erst dann, wenn Du sechs Monate lang nicht aufgrund Deiner Krankheit arbeitsunfähig warst.
  • Bist Du nach 78 Wochen wegen ein und derselben Erkrankung immer noch arbeitsunfähig, erfolgt eine sogenannte Aussteuerung. Dabei verlierst Du Deinen Anspruch auf Krankengeld und Deine Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Infolge musst Du Dich freiwillig oder im Rahmen einer Familienversicherung weiterversichern.
  • Nur wenn Du lückenlos durch Deinen Arzt feststellen lässt, dass Du arbeitsunfähig bist, bleiben Dein Versicherungsschutz und Anspruch auf Krankengeld bestehen.
  • Der Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit muss immer am letzten Tag der bisherigen Krankschreibung erfolgen. Eine ärztliche Bescheinigung am folgenden Tag reicht nicht aus.

Wenn es nur noch begrenzt geht

Deine MS schränkt Dich in der Dauer Deiner Arbeitsfähigkeit ein und Du hast das Rentenalter noch nicht erreicht? Dann hast Du die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Rente bei Bildergebnis für teilweiser erwerbsminderungteilweiser Erwerbsminderung zu stellen. Sie steht allen zu, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mindestens drei und maximal sechs Stunden am Tag arbeiten können – und das auf unbestimmte Zeit. Du kannst die Rente damit als eine Art Zuverdienst betrachten. Damit Du sie erhalten kannst, musst Du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

 

Für alle Fälle

Sollte Dein Arzt feststellen, dass Du nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst, hast Du die Möglichkeit einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Sie soll künftig Dein Einkommen ersetzen und möglichst drei Monate vor Ablauf Deines Krankengeldanspruchs beantragt werden. Was Du sonst noch alles zur vollen Erwerbsminderungsrente wissen solltest, haben wir für Dich auf einen Blick zusammengestellt.
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Bildergebnis für häufig gestellte fragen

Volle Erwerbsminderungsrente – häufige Fragen & Antworten

Wer hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente?
Eine volle Erwerbsminderungsrente steht allen zu, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Wer einen Antrag stellen möchte, muss mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert sein und nicht weniger als drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit gezahlt haben. Darüber hinaus darf das Rentenalter noch nicht erreicht sein.

Wie unterscheidet sich die volle Erwerbsminderungsrente von der Altersrente für Schwerbehinderte?
Die volle Erwerbsminderungsrente und die Altersrente für Schwerbehinderte unterscheiden sich in den Voraussetzungen. Wer einen Antrag auf Altersrente stellen möchte, muss schwerbehindert sein (Behinderung von mindestens 50 Prozent) und darf nicht weniger als 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der vollen Erwerbsminderungsrente und der Grundsicherung im Alter? 
Reichen Deine Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Deinen Lebensunterhalt aus, kannst Du eine Grundsicherung beantragen. Sie wird also unabhängig davon gezahlt, ob Du bereits eine Rente erhältst. Vorrausetzung ist, dass Du in Deutschland wohnst und entweder das Rentenalter erreicht hast oder mindesten 18 und voll erwerbsgemindert bist.

Wie beantrage ich eine volle Erwerbsminderungsrente und wo? 
Der Antrag für eine volle Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Er steht auf der Website zum Download zur Verfügung. 

Muss eine Reha vor Antragsstellung erfolgen?
Die Deutsche Rentenversicherung vertritt den Grundsatz: Reha vor Rente. Das heißt, sie prüft zunächst, ob eine Reha Dir helfen kann, Deine volle oder teilweise Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Wie wird der Rentenbeginn bestimmt?
Der Beginn der Rente ist gesetzlich geregelt. Laut §101 des Sozialgesetzbuches VI beginnt die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ein halbes Jahr nach Antragsgenehmigung.9

Wie erfolgt die Berechnung der Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch die Erwerbsminderung ausfällt, hängt von Deinem bisherigen Gehalt ab. Dieses wird einer der drei Kategorien zugeordnet: unterdurchschnittliches, durchschnittliches und überdurchschnittliches Gehalt. Je nachdem welche Zuordnung erfolgt, werden sogenannte Entgeltpunkte zugeschrieben. Diese werden mit dem aktuellen Rentenfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Ganz schön kompliziert!10

Gibt es Befristungen bei der Erwerbminderungsrente?
Seit 2001 wird sowohl die teilweise als auch die volle Erwerbsminderungsrente für drei Jahre befristet. Eine dauerhafte volle Leistung erhältst Du nur, wenn es aus Sicht Deines Arztes absolut unwahrscheinlich ist, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert.

Wo findest Du weitere Informationen?
Ausführliche Informationen zur vollen Erwerbsminderungsrente hält die Deutsche Rentenversicherung für Dich bereit.

 (Quelle: leben-mit-MS.de)

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