Arbeitsunfähig mit MS
Arbeitsunfähig mit MS: Wenn es doch nicht mehr geht
MS muss nicht zwangsläufig Arbeitsunfähigkeit und Berentung bedeuten. Sollte es doch dazu kommen, ist es gut, über alle Abläufe informiert zu sein.
Viele MS-Patienten, vielleicht auch Du, können ihren Beruf ohne größere Beeinträchtigungen ausüben. Doch leider trifft dies nicht auf alle Menschen mit Multiple Sklerose zu. Wer sich aufgrund seiner Erkrankung arbeitsunfähig meldet, sollte einige Dinge beachten, um alle Leistungen zu erhalten: In den ersten sechs Wochen einer Krankmeldung zahlt der Arbeitgeber Dir Dein Gehalt weiter. Danach springt – bei gesetzlich Versicherten – die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Dir Krankengeld. Ein einfacher Vorgang denkst Du? Doch hier gilt es einiges zu beachten.
Krankengeld steht Dir zu, wenn Du berufstätig und über die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert bist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Deines Bruttolohns. Solltest Du arbeitslos sein, kannst Du ebenfalls Krankengeld bekommen. In diesem Fall entspricht die Höhe des Krankengeldes der Deines Arbeitslosengeldes. Sobald Du dieses erhältst, ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld – und zwar solange Du krankgeschrieben bist. Weiterhin gilt:
- Du erhältst nur Krankengeld, wenn ein Arzt bescheinigt hat, dass Du arbeitsunfähig bist.
- Dein Anspruch auf Krankengeld endet mit dem letzten Tag der Krankschreibung.
- Für ein und dieselbe Krankheit, zum Beispiel MS, bekommst Du maximal 78 Wochen Krankengeld und das in einem Zeitraum von drei Jahren. Danach entsteht ein neuer Anspruch, allerdings erst dann, wenn Du sechs Monate lang nicht aufgrund Deiner Krankheit arbeitsunfähig warst.
- Bist Du nach 78 Wochen wegen ein und derselben Erkrankung immer noch arbeitsunfähig, erfolgt eine sogenannte Aussteuerung. Dabei verlierst Du Deinen Anspruch auf Krankengeld und Deine Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Infolge musst Du Dich freiwillig oder im Rahmen einer Familienversicherung weiterversichern.
- Nur wenn Du lückenlos durch Deinen Arzt feststellen lässt, dass Du arbeitsunfähig bist, bleiben Dein Versicherungsschutz und Anspruch auf Krankengeld bestehen.
- Der Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit muss immer am letzten Tag der bisherigen Krankschreibung erfolgen. Eine ärztliche Bescheinigung am folgenden Tag reicht nicht aus.
Wenn es nur noch begrenzt geht
Deine MS schränkt Dich in der Dauer Deiner Arbeitsfähigkeit ein und Du hast das Rentenalter noch nicht erreicht? Dann hast Du die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung zu stellen. Sie steht allen zu, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mindestens drei und maximal sechs Stunden am Tag arbeiten können – und das auf unbestimmte Zeit. Du kannst die Rente damit als eine Art Zuverdienst betrachten. Damit Du sie erhalten kannst, musst Du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Für alle Fälle
Sollte Dein Arzt feststellen, dass Du nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst, hast Du die Möglichkeit einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Sie soll künftig Dein Einkommen ersetzen und möglichst drei Monate vor Ablauf Deines Krankengeldanspruchs beantragt werden. Was Du sonst noch alles zur vollen Erwerbsminderungsrente wissen solltest, haben wir für Dich auf einen Blick zusammengestellt.
__________________________________________________________
(Quelle: leben-mit-MS.de)