Depressive als „potenzielle Straftäter“

Bayern will Depressive als „potenzielle Straftäter“ behandeln

Das PsychKG regelt, wann psychisch Kranke auch gegen ihren Willen untergebracht werden können. Bayern will sein Gesetz nun verschärfen. Kritiker sehen in dem Entwurf ein „Polizeirecht“ gegen die Erkrankten.

Seit dem 4. April 2018 liegt er vor, und seitdem wird über ihn gestritten: der Entwurf für eine Neufassung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKG) in Bayern.

Die Reformpläne von Gesundheitsministerin Bildergebnis für Depressive als „potenzielle Straftäter“Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer (beide CSU) verfolgen drei Ziele: Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen sollen so weit wie möglich vermieden werden. Des Weiteren sollen Präventionsmaßnahmen helfen, psychische Krisen schon in der Entstehung zu vermeiden. Und zum Dritten sollen Menschen in psychischen Krisen stärker unterstützt werden.

Erreicht werden sollen diese Ziele durch die landesweite Einführung von Krisendiensten, an die sich Menschen in Notsituationen wenden können, und durch die, Zitat, „Entstigmatisierung“ psychisch kranker Menschen. All das hört sich positiv an. Doch statt Lob bekommt das Gesetzesvorhaben derzeit vor allem Kritik.

 

Drohen neue Fälle wie der von Gustl Mollath?

Journalist Heribert Prantl etwa schreibt in der „Süddeutschen Zeitung“: „Bayern plant … eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen.“ Prantl zieht Parallelen zu dem Fall Gustl Mollath. Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer Deutschlands. Er wurde in Bayern nach diversen Delikten für schuldunfähig erklärt und 2006 in den Maßregelvollzug eingewiesen – zu Unrecht, wie 2014 in einem Wiederaufnahmeverfahren entschieden wurde. In dem Urteil von 2014 wurde dem heute 62-Jährigen auch eine Entschädigung für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.
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Prantl sieht in dem Entwurf für das neue bayerische PsychKG eine „Mollathisierung des Rechts“. Zitat: „Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt“, heißt es in dem Kommentar weiter. Positiv bewertet Prantl nur den Ausbau von Krisendiensten, ansonsten orientiere sich das Gesetz „am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter“.

Tatsächlich findet sich in dem Gesetzentwurf eine Ausweitung der Gründe, wegen derer ein psychisch Kranker auch gegen seinen Willen untergebracht werden kann.

Bisher sind die Hürden sehr hoch, eine Eigengefährdung muss gegeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Kranken gefährdet sein. Im neuen PsychKG werden nun noch weitere mögliche Gründe angeführt, so etwa eine Gefährdung der „Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst“ (Seite 30 des Gesetzentwurfes, Voraussetzungen der Unterbringung, nach Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).

Ein anderer Kritikpunkt ist die geplante Einführung einer Kartei von psychisch Kranken, auch diese soll zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden, wie es in dem Entwurf heißt. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer kristisierte dies auf Twitter als potentielle Verletzung von Grundrechten.

Auch das Portal „In Franken“ hat mit Kritikern des Entwurfes gesprochen. „Verbände und Betroffene kritisieren, der Entwurf helfe psychisch Kranken nicht, sondern fördere die Angst der Betroffenen vor der Psychiatrie und stempele sie zu potenziellen Straftätern“, heißt es dort.

Zitiert wird zudem die Bereichsleiterin für psychische Erkrankungen der Stadtmission Nürnberg, Elke Ernstberger, mit den Worten: „Psychisch kranke Menschen sollte man nicht als Gefahr, sondern als Menschen sehen, die Hilfe brauchen.“ Nur vier der insgesamt 36 Artikel des vorliegenden Entwurfs widmeten sich Ernstberger zufolge den Hilfen. Ihr Vorschlag an die Landesregierung: zwei getrennte Gesetze – eines für Unterbringung und eines für Hilfen – zu formulieren.

Beschlossen ist allerdings noch nichts. Bildergebnis für Depressive als „potenzielle Straftäter“Am 24. April, so das „Ärzteblatt“, wird es eine erste Expertenanhörung im Bayerischen Landtag zu dem Entwurf geben. In dem Beitrag des „Ärzteblattes“ wird auch Ministerin Huml zitiert. „Ziel des Gesetzes ist es, Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln“, sagte Huml. Von Freiwilligkeit wollen die Kritiker des Gesetzentwurfes allerdings nichts wissen.

„Das Gesetz ist … eine Mischung aus ordnungsrechtlichen Maßnahmen und den Möglichkeiten der Zwangseinweisung und -unterbringung ohne Differenzierung zwischen Allgemeinpsychiatrie und Maßregelvollzug und ohne echte Hilfsprogramme. Da sind andere Bundesländer deutlich weiter“, bilanziert etwa der FDP-Bezirkstagsdirektkandidat Christian Weber.

(Quelle: krott © Axel Springer SE. Alle Rechte vorbehalten.)

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