Das bringt der Schwerbehinderten­ausweis

Das bringt der Schwerbehinderten­ausweis

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Güns­tiger auf Konzerte, kostenlos mit Bus und Bahn

Schwerbehinderten­ausweis Special

Freie Fahrt. Dank Ausweis nutzt Sebastian Richter die U-Bahn kostenlos.

Was ist das Beste am Schwerbehinderten­ausweis? Für Sebastian Richter ist das ganz klar: „Dass ich güns­tiger auf Konzerte und zu Festivals komme. Außerdem fahre ich kostenlos mit Bus und Bahn und kann auch jemanden mitnehmen.“ Der 30-jährige Münchener bekam seinen Ausweis vor elf Jahren. Seit einem Unfall ist der begeisterte Sport­kletterer quer­schnitts­gelähmt und auf den Roll­stuhl angewiesen.

 

Nicht alle Berechtigten holen sich den Ausweis

Rund jeder Zehnte in Deutsch­land hat einen Schwerbehinderten­ausweis. Fachleute gehen aber davon aus, dass viel mehr Menschen schwerbehindert sind. „Aus den Beratungs­stellen wissen wir, dass viele erst einmal versuchen, selbst mit den Auswirkungen der Behin­derung fertig zu werden. Erst später erfahren sie, dass sie mit dem Ausweis Anspruch auf Nachteils­ausgleiche haben“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozial­verbands VdK Deutsch­land.

 

Grad der Behin­derung entscheidend

Ähnliches FotoOb jemand den Schwerbehinderten­ausweis bekommt und welche Vergüns­tigungen damit einhergehen, richtet sich nach dem Grad der Behin­derung. Diesen stellt das zuständige Versorgungs­amt auf Antrag der Betroffenen fest (Schritt für Schritt zum Ausweis). In Zehner­schritten von 20 bis 100 soll er ausdrücken, wie sehr sich gesundheitliche Schäden auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auswirken. Ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anrecht auf den Ausweis. Dort wird der Grad unter dem Kürzel „GdB“ einge­tragen.

 

Sozial­dienst hilft

„Alleine wäre ich mit dem Antrag damals über­fordert gewesen, aber der Sozial­dienst der Rehaklinik hat mir geholfen“, erzählt Sebastian Richter. Er hat einen Grad der Behin­derung von 100. Im ersten Jahr nach dem Unfall waren die Ärzte noch von einer inkompletten Quer­schnitts­lähmung ausgegangen, deshalb erhielt er den Schwerbehinderten­ausweis zunächst befristet für ein Jahr. Inzwischen gilt er unbe­fristet.

 

Hilfen im Alltags­leben

Schwerbehinderte Menschen erhalten besondere Rechte, etwa im Berufs­leben. Je nach Art der Behin­derung können weitere Hilfen im Alltags­leben dazu­kommen. Sie werden als sogenannte Merkzeichen ebenfalls im Behinderten­ausweis einge­tragen (siehe Tabelle). Auch Patienten mit schweren Krankheiten wie etwa Krebs haben Anspruch auf einen Schwerbehinderten­ausweis, um sie zum Beispiel im Job vor Über­lastung zu schützen. Der wird in der Regel befristet vergeben.

 

Diese Rechte haben schwerbehinderte Berufs­tätige

  • Ihnen stehen bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche Urlaubs­tage im Jahr zu.
  • Sie müssen keine Über­stunden machen.
  • Sie können bei der Einkommensteuer einen Pausch­betrag zwischen 310 und 1 420 Euro im Jahr je nach Grad der Behin­derung geltend machen, mit den Merkzeichen H (hilf­los) oder Bl (blind) sogar 3 700 Euro.
  • Sie dürfen abschlags­frei früher in Rente gehen.
  • Sie genießen einen besonderen Kündigungs­schutz.

Besser geschützt im Berufs­leben

Sebastian Richter arbeitet als Grafikde­signer Ähnliches Fotound Künstler in einer Werk­statt für Körperbehinderte in München – ein sicherer Arbeits­platz. Wollen andere Unternehmen Personal abbauen, müssen sie für ihre schwerbehinderten Mitarbeiter prüfen, wie sie diese weiter beschäftigen könnten. Erst wenn alles versucht wurde und das zuständige Integrations­amt einer Kündigung zuge­stimmt hat, ist sie rechtens. Den besonderen Schutz am Arbeits­platz genießen auch Menschen mit einem Grad der Behin­derung von 30 oder 40. Sie müssen dazu beim Versorgungs­amt einen Antrag auf Gleich­stellung mit schwerbehinderten Menschen stellen.

 

Mobil bleiben trotz Behin­derung

Der Schwerbehinderten­ausweis hilft auch, mobil zu bleiben. Auto­besitzer mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) zahlen Ähnliches Fotobeispiels­weise weniger oder gar keine Kfz-Steuer und dürfen auf Behinderten­park­plätzen parken, unter bestimmten Voraus­setzungen auch im Halte­verbot oder in Fußgängerzonen, wenn etwa keine anderen Park­plätze frei sind. Dazu benötigen sie einen blauen Park­ausweis, den sie bei der Straßenverkehrs­behörde am Wohn­ort beantragen können. Er gilt für alle europäischen Länder.

 

Befreiung von der Kfz-Steuer

Der Schwerbehinderten­ausweis verhilft je Ähnliches Fotonach bewil­ligtem Merkzeichen zu einer Senkung oder gar Befreiung von der Kfz-Steuer. Wer wie Sebastian Richter kein Auto hat, kann statt­dessen kostenlos oder ermäßigt öffent­liche Verkehrs­mittel nutzen. Die Frei­fahrt in Bus und Bahn muss extra beantragt werden. Dazu stellt das Versorgungs­amt ein „Beiblatt“ im Bank­kartenformat aus. Damit diese Karte als Fahr­schein gilt, muss Richter jedes Jahr eine neue Wert­marke aufkleben. Die ist für ihn kostenlos.

 

Europa lässt auf sich warten

Der deutsche Schwerbehinderten­ausweis gilt im Ausland nicht. Momentan ist der blaue EU-Park­ausweis die einzige grenz­über­schreitende Regelung in Europa. Ansonsten bestimmt jedes Land für sich, wer als schwerbehindert anerkannt wird und welche Rechte sich daran anknüpfen.

 

Kostenloser Zugang zu barrierefreien sanitären Anlagen

Bildergebnis für toilettenschlüssel für behinderteEine private Initiative ist da schon weiter: Seit 1986 existiert der „Euro­schlüssel“, ein europa­weites Schließ­system, das körperlich beein­trächtigten Menschen kostenlos Zugang zu barrierefreien sanitären Anlagen verschafft. Der Einheits­schlüssel öffnet Auto­bahn- und Bahnhofs­toiletten, passt aber auch für öffent­liche WCs in Fußgängerzonen, Museen und Behörden. Schwerbehinderte können ihn für 23 Euro beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt bestellen.

 

Kampf­geist und langer Atem

Wer einen Behinderten­ausweis beantragt, braucht Geduld: Das Verfahren kann sich über Monate hinziehen. Häufig stellt das Versorgungs­amt zunächst nicht den für den Ausweis nötigen GdB von 50 fest und vergibt auch keine Merkzeichen. Sozial­verbände wie der VdK helfen ihren Mitgliedern dann, Wider­spruch einzulegen und vertreten sie falls nötig auch vor Gericht.

 

Keine Gnade, sondern Rechts­ansprüche

VdK-Präsidentin Bentele, selbst von Geburt an blind, macht Mut: „Die Menschen sollen keine Angst und keine Scham haben. Es geht nicht darum, sich ungerecht­fertigte Vorteile zu verschaffen. Der Ausweis und die damit verbundenen Nachteils­ausgleiche sind keine von der Gesell­schaft gnädig zugestandene Erleichterung. Es geht um Rechts­ansprüche, für die wir lange kämpfen mussten.“

 

Mehr zum Thema: In unserem Special Menschen mit Schwerbehinderung lesen Sie, was schwerbehinderte Menschen beachten sollten, wenn sie früher in Rente gehen.

 

Schritt für Schritt zum Ausweis – eine Anleitung


1. Zuständig­keit klären

In den meisten Bundes­ländern können Sie den Schwerbehinderten­ausweis beim Versorgungs­amt beantragen. Unter integrationsaemter.de/versorgungsaemter finden Sie das zuständige Amt. Oft gibt es das Antrags­formular im Internet.

 

2. Beraten lassen

Holen Sie sich fürs Ausfüllen des Antrags Hilfe, etwa von den Sozial­diensten der Rehakliniken, Gewerk­schaften, dem Sozialverband VdK Deutschland oder dem Sozialverband Deutschland.

3. Mit Ärzten reden

Sagen Sie Ihrem Haus­arzt und behandelnden Fach­ärzten, dass Sie den Ausweis beantragen wollen. Sie müssen die Ärzte im Antrag nennen und von der Schwei­gepflicht entbinden, damit sie dem Amt Auskunft erteilen dürfen. Bitten Sie Ihre Ärzte um Befundbe­richte, Labor­werte und sons­tige Unterlagen.

4. Antrag ausfüllen

Nennen Sie nicht nur die „Haupt­behin­derung“, sondern alle Krankheiten und Einschränkungen. Je aussagekräftiger Ihr Antrag, desto besser kann das Amt prüfen. Legen Sie ein Pass­foto für den Ausweis bei, wenn Sie mit einem hohen Grad der Behin­derung rechnen. Nicht vergessen: Antrag unter­schreiben.

5. Kopieren und abschi­cken

Senden Sie medizi­nische Unterlagen nie im Original. Kopieren Sie den ausgefüllten Antrag einmal komplett, bevor Sie ihn abschi­cken. Das erleichtert Ihnen die Arbeit, falls Rück­fragen kommen.

 

6. Geduld haben

Oft dauert es Monate, bis Sie den Fest­stellungs­bescheid erhalten. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind, legen Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch ein. Lassen Sie sich dafür beraten (siehe Punkt 2).

Ein Kommentar

  • Auch ich habe aufgrund meiner MS den Antrag auf den Schwerbehindertenausweis gestellt. Nach hartnäckigem Nachfragen und Widerspruch habe ich dann endlich 90% Behinderungsgrad und das Merkzeichen aG erkämpft.
    Lasst euch nicht abspeisen mit 70%, denn die werden euch sicherlich, wie in meinem Fall zunächst gewährt. Sollten eure gesundheitlichen Einschränkungen einen höheren Schweregrad und insbesondere ein Merkzeichen erfordern, scheut euch nicht davor, diesen Anspruch auch hartnäckig durchzusetzen.
    Ich wünsche euch viel Erfolg.
    Anna
    http://www.mitmsdurchsleben.simplesite.com

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